Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden die Grundlage all unserer Geschäftsbeziehungen. Sie gelten ebenso für künftige Aufträge, auch wenn nicht
explizit darauf hingewiesen wird. Der Begriff „Käufer“ umfasst dabei sowohl Käufer als auch Besteller.
1. Allgemeines
Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt werden – und dies gilt
jeweils nur für den konkreten Fall. Selbst wenn der Käufer unsere Lieferung unter abweichenden Bedingungen bestätigt, gilt die Annahme unserer Leistung als
Zustimmung zu unseren Bedingungen. Die Regelungen für Kaufleute finden auch Anwendung auf juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-
rechtliche Sondervermögen.
2. Auskünfte, Beratungen, Eigenschaften der Produkte
- Unsere Auskünfte, Beratungen und sonstigen Dienstleistungen basieren ausschließlich auf unserer bisherigen Erfahrung und den vom Kunden mitgeteilten Verwendungsabsichten.
- Unsere Produktbeschreibungen und -angaben stellen keine Garantie für Beschaffenheit oder Haltbarkeit im Sinne des § 434 BGB dar, es sei denn, wir haben dies dem Käufer ausdrücklich schriftlich bestätigt oder eine Eigenschaft im schriftlichen Kaufvertrag mit dem Kunden festgehalten.
- Eine Garantie unsererseits wird nur dann übernommen, wenn wir eine Eigenschaft oder Leistung ausdrücklich als „garantiert“ bezeichnen.
- Wir übernehmen keine Haftung für die Eignung unserer Produkte für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck, es sei denn, wir haben dies schriftlich vereinbart.
3. Angebote
- Unsere Angebote, Angebotsunterlagen (wie Preislisten, Internetangebote etc.) sind freibleibend und unverbindlich. Sie verstehen sich lediglich als Einladung an den Kunden, einen Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen – erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Dasselbe gilt für Ergänzungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung oder Leistung kann unsere Bestätigung durch eine Rechnung oder einen Lieferschein ersetzt werden.
- Die Unterlagen zu unseren Angeboten, wie Abbildungen, Zeichnungen sowie Angaben zu Gewichten und Maßen, sind nur als Näherungswerte zu verstehen, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Besonders bei Materialmengen sind diese oft nur annähernd bestimmbar. Geringfügige Maßabweichungen von bis zu +/-5%, die das genaue Passmaß oder das richtige Verhältnis nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Beanstandung. Für die Abrechnung sind die tatsächlich gelieferten Mengen zu den angebotenen Einheitspreisen maßgebend.
- Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab, das wir durch eine schriftliche Bestätigung oder durch Lieferung des bestellten Artikels annehmen.
- Maßgeblich für den Inhalt und die Ausführung des Vertrages sind die Leistungen, die in einem beiderseitig unterschriebenen Vertrag oder in einer von uns erstellten Auftragsbestätigung festgelegt sind.
4. Muster
Muster und Proben dienen lediglich der allgemeinen Darstellung der Farbe und Struktur der Steine, da Natursteinprodukte naturgemäß individuelle
Abweichungen aufweisen. Sie stellen daher nur Näherungswerte (Durchschnittsmuster) in Bezug auf die Qualität, Abmessung und Farbe der später zu
liefernden Steine dar. Bei keramischen Materialien können aufgrund ihrer Eigenschaften Glasurrisse und Farbabweichungen auftreten
5. Materialbeschaffenheit und Umfang der Lieferung
Das verwendete Gestein wird hinsichtlich Korn, Struktur und Farbe möglichst harmonisch ausgewählt. Abweichungen in Körnung, Farbe, Gefüge sowie
naturbedingte Merkmale wie Flecken, Adern, Poren, offene Stellen, Einsprengungen oder Schattierungen sind keine Mängel, sondern charakteristische
Eigenschaften des Naturmaterials und stellen handelsübliche Merkmale dar, die nicht zu Beanstandungen führen können. Mängel, die fachgerecht behoben
wurden, gelten nicht als Fehler. Maßgeblich für den Umfang und die Beschaffenheit der Lieferung ist der Vertrag.
6. Lieferung
- Lieferungen erfolgen gemäß den Spezifikationen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Version. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, liegt die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Produkte sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse und das Zusammenspiel der einzelnen Komponenten beim Kunden.
- Vom Kunden gewünschte Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Alle Vereinbarungen über die Lieferzeit stehen unter dem Vorbehalt, dass wir rechtzeitig beliefert werden.
- Liefertermine gelten ab Werk. Wir sind nicht verpflichtet, den Transport der Waren zu übernehmen.
- Teillieferungen sind möglich.
- Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware abgeholt wird oder der Versand eingeleitet wird.
- Falls der Kunde einen Transport wünscht, erfolgt dieser auf eigene Gefahr. Die Transportkosten werden gemäß Angebot berechnet.
- Auf Wunsch des Kunden und gegen Kostenübernahme wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
- Wir behalten uns vor, Teillieferungen vorzunehmen.
- Der Käufer gerät mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsmeldung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung den Auftragsgegenstand abgeholt oder abgenommen hat. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer seine gesetzlichen Rechte geltend machen.
7. Liefer- und Leistungszeitangaben
- Unsere Angaben zu Liefer- und Leistungszeiten erfolgen nach bestem Ermessen und basieren auf der aktuellen Liefer- und Auftragslage. Sie sind nur als ungefähr anzusehen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine schriftliche und verbindliche Zusage zu bestimmten Leistungszeiten gemacht.
- Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in einem angemessenen Umfang, wenn wir aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und außergewöhnlicher Ereignisse, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können, an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen sowie andere unvorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei unseren Zulieferern, etwa durch Wagen- oder Behältermangel. Schwierigkeiten bei Brucharbeiten oder der Beschaffung notwendigen Rohmaterials befreien uns für die Dauer der Hinderung von unserer Leistungspflicht. Sollte uns ein solches Ereignis die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und ist die Behinderung nicht nur vorübergehend, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
- Änderungen, die nachträglich vom Kunden gewünscht werden, führen ebenfalls zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungszeit.
- Die Einhaltung der Liefer- und Leistungszeiten setzt voraus, dass der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen und Mitwirkungspflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Bei Verzögerungen des Kunden wird die Liefer- und Leistungszeit entsprechend unterbrochen.
- Verzugsstrafen oder sonstige Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung werden grundsätzlich abgelehnt.
8. Preise
- Die Preise gelten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ab unserem Produktionsstandort / Lager Brück, wobei die Kosten für Verpackung und Versand nicht enthalten sind.
- Wenn der Käufer Verbraucher ist, verstehen sich alle Preisangaben brutto, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Ist der Käufer Unternehmer oder eine juristische Person, verstehen sich alle Preisangaben netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Preisfestsetzung erfolgt auf Grundlage der erhaltenen und vollständigen Kalkulationsunterlagen. Sollten spätere Änderungen des Angebots gewünscht oder erforderlich sein oder sich Maße, Mengen oder Gewicht ändern, behalten wir uns das Recht vor, den Preis entsprechend anzupassen. Maßgeblich sind stets die Einzelpreise, auch wenn im Angebot ein Gesamtpreis angegeben wird. Da die Preise auf den aktuellen Gestehungskosten basieren, behalten wir uns vor, bei Erhöhungen dieser Gestehungskosten, z. B. durch Lohn- oder Materialpreiserhöhungen, den Angebotspreis zum Tagespreis nachzuberechnen.
9. Zahlungen
- Unsere Forderungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs können wir, vorbehaltlich weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie Mahnkosten von 4,50 EUR pro Mahnung berechnen. Die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren Schadens bleiben davon unberührt.
- Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, werden alle offenen Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig. Wir sind außerdem berechtigt, für alle unsere Forderungen Sicherheiten zu verlangen und ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
- Wir nehmen keine Wechsel und Schecks an. Zahlungen sind ausschließlich in bar oder per Überweisung zu leisten.
- Bestehen mehrere Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber und reicht das vom Käufer Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung in der Reihenfolge ihres Alters anzurechnen. Eine Bestimmung des Kunden gemäß § 366 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware in unserem Eigentum.
- Ist der Kunde ein Unternehmer oder eine juristische Person, die bei Vertragsabschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller im Zusammenhang mit der Bestellung stehenden Forderungen bestehen.
- Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln, solange sie sich in unserem Vorbehaltseigentum befindet. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Falls die Vorbehaltsware nicht mehr im Besitz des Kunden ist, tritt dieser uns bereits jetzt seine Herausgabeansprüche gegen Dritte ab. Eine Zurücknahme oder ein Rücknahmeverlangen stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich oder gesetzliche Vorschriften schreiben etwas anderes vor.
- Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verbinden oder weiterzuveräußern. Diese Berechtigung erlischt jedoch, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht fristgerecht nachkommt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden untersagt.
- Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der Ware wird unser Eigentum bzw. Miteigentum an der neuen Sache begründet. Veräußert der Kunde die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware, tritt er bereits im Voraus alle Ansprüche und Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen zur Sicherung an uns ab. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren – auch zu einem Gesamtpreis – veräußert, gilt die Abtretung nur für den Teil der Forderung, der dem Verhältnis des Wertes unseres Eigentums entspricht. Wir nehmen diese Abtretung an.
- Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Dritte vor vollständiger Bezahlung ist nicht zulässig, wenn der Dritte die Abtretung der Forderung des Kunden ausschließt.
- Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir werden von diesem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß und fristgerecht nachkommt und nicht insolvent wird oder zahlungsunfähig ist. Die eingezogenen Beträge sind vom Kunden bis zum Ausgleich der gesicherten Forderungen gesondert für uns zu verwahren.
- Auf unser Verlangen hat der Kunde die Abtretung Dritten bekanntzugeben und uns alle für die Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt, die Abtretung gegenüber Dritten offenzulegen.
- Bei Pfändung oder anderer Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte, insbesondere bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware, hat der Kunde den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu informieren. Die Kosten und Schäden, die durch die Verletzung dieser Pflicht entstehen, trägt der Kunde.
- Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, geben wir auf Wunsch des Kunden – falls der Kunde keinen Wunsch äußert, nach unserer Wahl – Teile der uns zustehenden Sicherheiten frei.
11. Gewährleistung
- Ist der Käufer ein Unternehmer oder eine juristische Person, verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Verkäufers verursacht wurden. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferten Waren unverzüglich nach Abholung oder Eintreffen auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit gemäß § 377 HGB sorgfältig zu untersuchen. Mängelrügen müssen schriftlich und unverzüglich erfolgen. Maßgeblich für die Mängelrüge ist der Zugang der schriftlichen Mängelanzeige (auch per Telefax oder E-Mail).
- Die Prüfung der Ware muss vor der Verlegung oder Verarbeitung erfolgen. Beanstandungen von bereits verlegten oder verarbeiteten Materialien werden nicht anerkannt.
- Der Käufer hat Anspruch auf Nacherfüllung. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Mangel zu beheben oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Für jede Nacherfüllung wird uns eine angemessene Nachfrist eingeräumt.
- Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, dienen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und anderen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen lediglich zur Produktbeschreibung. Zugesicherte Eigenschaften müssen von uns ausdrücklich und schriftlich als „Zusicherung“ gekennzeichnet sein.
- Beanstandete Ware darf nur nach vorheriger Abstimmung mit uns zurückgesendet werden. Beanstandungen eines Teils der Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung, sofern die Brauchbarkeit der fehlerfreien Teile nicht beeinträchtigt wird.
- Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand oder die erbrachte Leistung vom Käufer oder von Dritten verändert oder unsachgemäß behandelt wurde.
12. Haftung
- Für Schäden aus Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei Garantien oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schaden ist auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dasselbe gilt für Pflichtverletzungen durch unsere Erfüllungsgehilfen.
- Im Falle einer von uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung haften wir für Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Bei einfacher Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbegrenzung gemäß Absatz 1 entsprechend. Das Gleiche gilt für den Ersatz von Verzugsschäden.
- Sollte der Schaden durch einen Dritten verursacht worden sein, dessen wir uns als Erfüllungsgehilfen bedienen, ist der Kunde verpflichtet, seine Schadensersatzansprüche zunächst gegenüber diesem Dritten – notfalls gerichtlich – geltend zu machen, bevor er uns in Anspruch nehmen kann.
- Soweit der Schaden durch eine vom Kunden abgeschlossene Versicherung für den betreffenden Schadensfall gedeckt ist, haften wir nur für etwaige daraus resultierende Nachteile des Kunden, wie beispielsweise höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile, bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
13. Aufrechnung / Zurückbehaltung
Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nur, wenn die Forderung unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist.
14. Urheberrecht
Unabhängig von einem möglichen gesetzlichen Urheberrechtsschutz dürfen unsere Entwürfe sowie die in unseren Katalogen dargestellten Designs und Formen
weder nachgebildet noch Dritten zur Nachbildung zugänglich gemacht werden. Auch Nachahmungen, die nur geringfügige Änderungen der Form- und
Maßverhältnisse aufweisen, sind nicht gestattet. Der Käufer haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bestimmung entstehen. Wenn der
Auftrag auf einer Zeichnung des Käufers basiert, stellt dieser uns von etwaigen Ansprüchen aufgrund der Verletzung eines Urheberrechts, insbesondere eines
Geschmacksmusters, frei.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den vertraglichen Vereinbarungen ist unser Firmensitz. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird das für den Sitz unseres Unternehmens örtlich zuständige Gericht als Gerichtsstand
vereinbart.
16. Teilunwirksamkeit/Salvatorische Klausel
Sollte eine der oben genannten Bedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder unwirksam werden, verpflichten sich die Parteien, diese durch eine
rechtswirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglich vorgesehenen Bedingung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben so weit
wie möglich entspricht. Die Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen.
Stand: 01.02.2025